Betreuungsvollmacht

Eine Betreuungsvollmacht, auch bekannt als Betreuungsverfügung, ist ein rechtliches Dokument, das sicherstellt, dass eine erwachsene Person im Falle von psychischen Krankheiten, körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. In solchen Fällen wird ein vom Gericht bestellter Betreuer die gesetzliche Vertretung des Betroffenen übernehmen. Die Betreuungsvollmacht ermöglicht es, im Voraus festzulegen, wer im Ernstfall als Betreuer agieren soll und wer auf keinen Fall vom Gericht bestellt werden soll.

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